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    15
    Okt
    2023
    POLEN

    Am 8. August 2023 hat der Präsident der Republik Polen, handelnd gemäß Art. 98 Abschnitt 2 der Verfassung der Republik Polen vom 2. April 1997 und Art. 194 § 1 des Gesetzes vom 5. Januar 2011 – Wahlgesetz, den Beschluss über die Anordnung der Wahlen zum Sejm der Republik Polen und zum Senat der Republik Polen unterzeichnet.

    In dieser Entscheidung hat der Präsident der Republik Polen den Sonntag, den 15. Oktober 2023, als Wahltag angegeben und die Tage festgelegt, an denen die im Wahlgesetz vorgesehenen Fristen für die Durchführung der Wahlaktivitäten ablaufen (der sogenannte Wahlkalender).